23. Sonntag im Jahreskreis (A)

Predigtimpuls

Es geht ums Heil

1. Lesung: Ez 33,7-9
2. Lesung: Röm 13,8-10
Evangelium: Mt 18,15-20

 

Keine Konfliktscheu

Das Evangelium von heute beginnt mit den Worten Jesu: „Wenn dein Bruder sündigt.“ Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass es sich um einen gravierenden Verstoß handelt, der das Leben in der Gemeinde erheblich stört. Jesus scheute sich nicht Konflikte anzusprechen und möchte, dass seine Jünger dasselbe tun. Tatsächlich gab und gibt es immer wieder Menschen, die derart stark in Widerspruch mit der Gemeinde und dem christlichen Leben geraten, dass eine Lösung gefunden werden muss. Zunächst einmal ist es aus christlicher Liebe geboten, mit dem betreffenden unter vier Augen zu sprechen. Damit hat der Betreffende Gelegenheit, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Auf diese Weise werden falsche Beschuldigungen aus dem Weg geräumt. Ist der Vorwurf berechtigt, bietet man dem Betreffenden einen Rahmen, in dem es ihm leichter gemacht wird, sein Verhalten zu ändern.

 

Vieraugengespräch

Um so mit Konflikten umgehen zu können, benötigen Verantwortliche einer Gemeinschaft ein gewisses Maß an Mut. Einfacher wäre es einen solchen Konflikt über andere zu „regeln.“ Häufig geschieht das auch. Es wird in der Gemeinde über jemanden geredet, aber niemand redet mit dem Betreffenden. Damit bring man ihn aber um die Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder sich zu verteidigen … So entsteht für den Beschuldigten ein Ungleichgewicht. Er steht unter erheblichen Druck und fühlt sich unfair behandelt. Leicht gerät er aus einem solchen Gefühl heraus in eine Opferhaltung oder Trotzreaktion. Das erschwert jede Konfliktlösung zusätzlich. Deshalb also: Zuerst das Gespräch unter vier Augen, denn es soll gerecht zugehen!

 

Entschieden, aber ohne Zorn

Kommt es beim Vieraugengespräch zu keiner Einigung, soll die Leitung der Gemeinde noch zwei bis drei Leute dazu nehmen. Im Evangelium ist von Zeugen die Rede. Es ist aber durchaus denkbar, dass diese Zeugen auch wieder eine andere Sichtweise einbringen und man gemeinsam den Konflikt leichter löst. Wenn das nicht zum Ziel führt, soll schließlich die Angelegenheit vor die Gemeindeversammlung gebracht werden. Hier wird der Druck auf die beschuldigte Person erheblich erhöht. Sich vor einer versammelten Gemeinde zu rechtfertigen wird sehr schwer. Und schließlich soll der Betreffende, wenn er sein Verhalten nicht ändert, ausgeschlossen werden. Damit wird eins deutlich: Ein Ausschluss soll nicht von Hass und Zorn geprägt sein, sondern bei allem Konfliktpotenzial möchte Jesus ein offenes Gespräch und ein gemeinsamen Ringen um eine Lösung. Nachsicht und Bedauern sollen bestimmend bleiben.

 

Verlorenes Schaf, immer vergeben

Es geht nicht darum einen unbequemen Menschen los zu werden, sondern es geht immer um das Heil des Menschen und gleichzeitig um das Heil der Gemeinschaft. Es handelt sich dabei um Entscheidungen, die das gesamte Leben des Betroffenen beeinflussen. Matthäus hat die Worte vom Ausschluss eingebettet in die Reden Jesu zur Gemeinde. Vor dem heutigen Evangelium spricht er über den guten Hirten und das verlorene Schaf. Dieses Gleichnis endet wie folgt: „So will auch euer himmlischer Vater nicht, dass einer von diesen Kleinen verloren geht.“ (Mt 18,14). Auch die Worte, die dem heutigen Evangelium folgen, sind bezeichnend. Da geht es darum dem Bruder oder der Schwester immer zu vergeben (77 Mal). Ein Ausschluss bleibt also die letzte aller Möglichkeiten. Paulus erwähnt einen solchen Fall in seinem ersten Brief an die Korinther. Dabei handelt es sich um jemanden, der mit seiner (Stief)mutter verkehrte, Götzen verehrte, trank und raubte (vgl. 1 Kor 5,1.11.13) In diesem gravierenden Fall ging es Paulus nicht darum, zu richten. (vgl. 1 Kor 5,12f) Er wollte, dass der Betreffende am Tag des Herrn gerettet wird.

 

Zusammenfassend wird deutlich: Kommt es zu einem schwerwiegenden Konflikt mit einer Person innerhalb der Gemeinde, darf man diese nicht leichtfertig ausschließen. Ein Ausschluss ist für alle Beteiligten ein schmerzlicher Vorgang und nur zum Wohl der Gemeinschaft und der betreffenden Person durchzuführen, denn die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. (vgl. Röm 13,10) Und wir bleiben einander immer die Liebe schuldig. (vgl. Röm 13,8) Es geht nicht darum, eine unbequeme Person los zu werden, sondern sorgfältig abzuwägen, wie stark der Betreffende die Gemeinschaft gefährdet. Nur zwei Motive dürfen zum Ausschluss führen: Die Gemeinde soll geschützt werden und dem Betreffenden soll es zur Besserung dienen.

P. Oliver Heck SVD